Service & Reparatur

Prüfung, wartung und Reparatur


Wir kümmern uns um Prüfung, Wartung, Reparaturen und Instandsetzungen Ihrer Tür- und Toranlagen.

UVV-Prüfung und Wartung gemäß Richtlinie ASR A1.7:


Alle industriell und öffentlich genutzten kraftbetätigten Tore und Verladesysteme sowie Türen, müssen laut den gesetzlichen Vorschriften gemäß Richtlinie ASR 1.7 „Türen und Tore“ (ehem. BGR 232) mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf Betriebs- und Funktionssicherheit geprüft werden.

Ein Bestandsschutz bei älteren kraftbetätigten Toranlagen besteht dabei nicht.

Der Betreiber und Besitzer haftet für Sach- oder Personenschäden aufgrund fehlender Prüfung!


UVV-Prüfung und Wartung gemäß ASR A1.7 :


Die UVV-Prüfung gemäß Richtlinie ASR A1.7 (ehem. BGR 232) ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und daher mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen durchzuführen. Die zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartung hat entscheidenen Einfluss auf die Gangbarkeit, Lebensdauer und Sicherheit einer Toranlage.

Deshalb führen wir an jeder Tor- und Türanlage einen Full-Service durch. Darunter verstehen wir die Kombination aus Prüfung und Wartung.

Dabei wird bei uns nicht nur auf Sicht und Funktion geprüft sondern alle mechanisch beanspruchten Teile auf Ihren Verschleiß und somit auf die weitere  Betriebssicherheit geprüft.

Dadurch erhalten Sie bei uns nicht nur ein Sicherheitsprotokoll, sondern auch genaue Informationen über den Zustand Ihrer Anlagen.

Somit können Folgeschäden frühzeitig verhindert und Betriebsstillstände vorgebeugt werden.



Für privat genutzte Toranlagen gilt diese Regelung nicht, wir empfehlen dennoch dringlich eine Überprüfung spätestens alle zwei Jahre, um die Funktionalität zu gewährleisten und teurere Folgeschäden zu vermeiden.



Schließkraftmessung


Schließkraftmessung gemäß ASR A1.7 sind mit Inkrafttreten der neuen Arbeitsstättenregel (ASR A1.7) bei der jährlichen Prüfung und Wartung von kraftbetätigten Tor- und Türanlagen durchzuführen.

Rund jedes 4. Tor in Deutschland überschreitet dabei die zulässigen Schließkräfte.

75 Prozent aller Toranlagen können jedoch im Rahmen der normalen jährlichen Prüfung und Wartung mit geringem Aufwand wieder betriebssicher betrieben werden.


Bei jeder Prüfung/Wartung Ihrer Tor- und Türanlagen führen wir deshalb automatisch eine Schließkraftmessung, für ein sicheres Abschalten Ihrer Tor- und Türanlagen im Notfall durch.


Reparaturservice:


Da klemmt was, Anfahrschaden, Blitzschlag:


Gerne übernehmen wir Reparaturen oder Nachrüstungen  Ihrer Garagen- und Industrietore. Unser qualifiziertes und geschultes Team ist schnell zur Stelle und sorgt für eine rasche Behebung von Störfällen .

Um Ihnen einen schnellen und effizienten Service bieten zu können, sind unsere Lager und Servicefahrzeuge stets mit den gängigsten Ersatzteilen bestückt.


Wir reparieren Tore und Türen herstellerunabhängig.


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